
Naturatlas - Gipskuhle im Salzgitter Höhenzug / Gem. Liebenburg
Der hier zu findende Kalk-Halbtrockenrasen sichert die Biodiversität und den Artenreichtum.
Die Gipskuhle Othfresen ist sowohl geologisch als auch für unsere heimische Tier-und Pflanzenwelt von großer Bedeutung und liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes ‚Salzgitterscher Höhenzug‘. Durch Renaturierungs- und Pflegearbeiten der Natur- und Umwelthilfe e.V. werden hier artenreiche Kalk-Halbtrockenrasen erhalten. Trockenrasen sind nach §30 BNatschG geschützte Biotope, für Niedersachsen von besonderer Bedeutung und als stark gefährdet eingestuft (Drachenfels, 2012). Kennzeichnende Arten der Kalk-Halbtrockenrasen sind zum Beispiel Taubenskabiose (Scabiosa columbaria), Wiesensalbei (Salvia pratensis ) oder Golddistel (Carlina vulgaris) (Hartmann & Knolle). Bitte beachten: Fahrräder vor der Gipskuhle abstellen und das Gelände zu Fuß erkunden – dieses besondere Biotop wird es Ihnen danken.
Für die Richtigkeit der hier beschriebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Impressionen









Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Alf Hesse, Gemeinde Liebenburg
Informationen
Preise
Der Naturstandort ist kostenfrei zu besuchen / zu besichtigen. Dennoch sind folgende Hinweise zu beachten:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den (wenn vorhanden) landwirtschaftlichen Verkehr und beachten Sie, dass die Rad- und Wanderwege dadurch saisonal verschmutzt sein können. Die Benutzung der Wege erfolgt gemäß § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) auf eigene Gefahr. Daher bewegen Sie sich bitte stets vorsichtig und mit Bedacht in der freien Landschaft und beachten Sie die Grundregeln des Wanderns. Zudem bitten wir die Besucher, sich nicht abseits der Wege aufzuhalten, sich ruhig zu verhalten, keinen Müll zu hinterlassen, keine Pilze zu sammeln, keine Tiere zu füttern und keine Pflanzen zu entnehmen.
Zudem sind die jeweiligen Verordnungen der Schutzgebiete zu beachten.