
Naturatlas - Okeraue zur Werla in der Gemeinde Schladen-Werla
Die Okeraue bietet ornithologisch als auch aus Naturgesichtspunkten einiges Sehenswertes.
Die Kaiserpfalz Werla liegt im gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet knapp zwei Kilometer südlich von Werlaburgdorf und etwa drei Kilometer vom Oderwald entfernt.
Dieser Standort ist insbesondere ornithologisch interessant, da im Landschafts- und Archäologiepark etwa 70 Vogelarten beschrieben wurden. Einer der Vertreter, der Rotmilan, ist etwas größer als der Mäusebussard und vor allem an seinem langen, gegabelten Schwanz (Gabelweihe) gut zu erkennen. Deutschland trägt für diese vorwiegend in Europa verbreitete Art eine besondere Verantwortung, da die Weltpopulation hier ihren größten Anteil hat. Auch der Kolkrabe, die Nachtigall, die Goldammer sowie verschiedene Grasmückenarten sind hier zu finden.
Der Standort ist in der Gemeinde Schladen-Werla gelegen, die auch weitere Sehenswürdigkeiten besitzt.
Für die Richtigkeit der hier beschriebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Impressionen








Henning Meyer, Gemeinde Schladen-Werla
Rolf Reichelt, Gemeinde Schladen-Werla
Rolf Reichelt, Gemeinde Schladen-Werla
Henning Meyer, Gemeinde Schladen-Werla
Henning Meyer, Gemeinde Schladen-Werla
Henning Meyer, Gemeinde Schladen-Werla
Henning Meyer, Gemeinde Schladen-Werla
Rolf Reichelt, Gemeinde Schladen-Werla
Informationen
Preise
Der Naturstandort ist kostenfrei zu besuchen / zu besichtigen. Dennoch sind folgende Hinweise zu beachten: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den (wenn vorhanden) landwirtschaftlichen Verkehr und beachten Sie, dass die Rad- und Wanderwege dadurch saisonal verschmutzt sein können. Die Benutzung der Wege erfolgt gemäß § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) auf eigene Gefahr. Daher bewegen Sie sich bitte stets vorsichtig und mit Bedacht in der freien Landschaft und beachten Sie die Grundregeln des Wanderns. Zudem bitten wir die Besucher sich nicht abseits der Wege aufzuhalten, sich ruhig zu verhalten, keinen Müll zu hinterlassen und keine Pflanzen zu entnehmen.
Zudem sind die jeweiligen Verordnungen der Schutzgebiete zu beachten.